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Folgende Katastervermessungen und Katasterleistungen bieten wir an:

Zerlegungsvermessung

Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Sie sind damit in vielen Fällen die Voraussetzung für den Grundstücksverkehr. Der Verlauf der neuen Grenzen richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag bzw. nach den Wünschen der Eigentümer oder Erwerber. Die Festsetzungen des Bauplanungsrechts (Bebauungspläne) sowie die bauordnungsrechtlichen Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen.

Die neuen Grenzpunkte und erforderlichen alten Grenzpunkte werden mit Grenzmarken dauerhaft gekennzeichnet. Im Grenztermin werden den Beteiligten die Ergebnisse der Vermessung und der Vermarkung bekannt gegeben und amtlich beurkundet.

Im Ergebnis erhält der Antragsteller von der Katasterbehörde die für den Notar bzw. das Grundbuchamt notwendigen Abschreibungsunterlagen.

Grenzfeststellung

Mit der Grenzfeststellung werden die Grenzen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen und die Grenzpunkte mit Grenzmarken dauerhaft gekennzeichnet. Die Grenzfeststellung dient damit der Rechtssicherheit zwischen Grenznachbarn, der dauerhaften Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und der Wahrung des Grenzfriedens.

Grenzfeststellungen werden in der Regel immer dann erforderlich, wenn zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern Zweifel oder Uneinigkeit über den korrekten Grenzverlauf besteht oder wenn die Kenntnis des exakten Grenzverlauf für eine Grenz- oder grenznahe Bebauung erforderlich wird. Die beteiligten Grenznachbarn werden grundsätzlich am Verfahren beteiligt und können sich vor Ort bei dem obligatorischen Grenztermin eingehend über den Grenzverlauf informieren, Hinweise geben oder auch Bedenken äußern.

Gebäudevermessung

Um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, ein Liegenschaftskataster zu führen, das den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft genügt, sind sämtliche Gebäude im Liegenschaftskataster nachzuweisen.

Die Vollständigkeit des Gebäudenachweises dient insbesondere den Erfordernissen von Planung und Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie dem Umwelt- und Naturschutz.

Hat sich der Gebäudebestand auf einem Grundstück durch Neubau oder Umbau bzw. Abriss bestehender Gebäude verändert, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, diese Veränderung auf seine Kosten durch eine amtliche Gebäudevermessung oder einer Gebäudeeinmessung auf Grund vorgelegter Unterlagen erfassen und dokumentieren zu lassen.

Die Gebäudevermessung ist eine amtliche Vermessungsleistung und unterliegt dem formalen Antragsprinzip. Das bedeutet, dass nur mit einem entsprechenden Antragsformular die Vermessung bei uns und Registerführung bei der Katasterbehörde beantragt wird. Die Gebühren werden entsprechend der VermKostVO berechnet.

Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Eigentümer und andere berechtigte Personen erhalten über ihre Liegenschaften Auskünfte / Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte. Diese werden nach Prüfung der Berechtigung online bei der Katasterbehörde abgefordert und ausgedruckt. Die Gebühren für die Auszüge werden von der Katasterbehörde erhoben.

Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung

Unter bestimmten engen katastertechnischen Voraussetzungen müssen neue Flurstücke nicht vermessen werden, sondern können im Büro anhand der Vermessungsunterlagen gebildet werden. Bei dieser Flurstücksbestimmung ohne Vermessung müssen die alten Grenzen hinreichend genau bekannt sein (Entstehung in der Regel nach 1992) und die neuen Grenzen mathematisch bestimmbar sein (Parallelmaß zu Gebäuden o.ä.). Eine Bebaubarkeit dieser Flurstücke in der Nähe dieser so entstandenen Grenzen ist nach Baurecht in der Regel nicht gegeben. Zudem ist der Grenzfrieden an diesen Grenzen nicht gesichert, da örtlich keine Grenzmarken gesetzt werden.

Die entsprechenden katastertechnischen Voraussetzungen können nach erst Vorlage der Vermessungsunterlagen für eine herkömmliche Zerlegungsvermessung geprüft werden.

Gutachten

Das Liegenschaftskataster dient neben dem Nachweis für das Grundbuch und anderen öffentlichen Stellen auch dem Rechtsfrieden zwischen Eigentumsnachbarn. Sollte es dennoch einmal zu Streitigkeiten über den Grenzverlauf kommen, erstellen wir auch für laufende Gerichtsverfahren rechtsverbindliche Gutachten.

Datenaschutzerklärung für hoheitliche Vermessungen

Hier können Sie sich die Datenschutzerklärung für den Bereich der hoheitlichen Vermessungen im PDF-Format herunterladen.

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