Beim Bauantrag ist unter besonderen Bedingungen §11(2) der Bauvorlagenverordnung zu beachten:
"... ist der Lageplan ... durch geeignete Fachplaner ... zu erstellen ..."
Hierbei bestellen wir die entsprechenden Vermessungsunterlagen, führen nach Absprache die Vermessung zeitnah durch, fertigen den Lageplan und stellen diesen in analoger und digitaler Form zur Verfügung.
Die Gebäudeabsteckung wird in Grob- und Feinabsteckung unterteilt.
Die Grobabsteckung um das Planum oder den Kelleraushub herzustellen und die Feinabsteckung für die genaue Ausführung der Bauarbeiten. Die Grobabsteckung wird in der Regel bauseitig erledigt.
Die Feinabsteckung erfolgt auf von uns geschlagene Schnurgerüste. Grundlage sind die uns zu übergebenden Bauunterlagen.
Bei Veränderung des Gebäudebestandes ist neben der amtlichen Gebäudevermessung auch die Gebäudeeinmessung auf Grund vorgelegter Unterlagen möglich. Hierbei sind die Registerführungsgebühren der Katasterbehörde geringer, stellt aber keinen katasterrechtlichen Grenzbezug her. Wir stellen die vorgelegten Unterlagen her und reichen diese in Ihrem Namen bei der Katasterbehörde ein.
Als Ingenieurvermessung bezeichnet man alle Leistungen die für das Bauen komplexer Bauwerke wie Gebäude, Straßen, Brücken und Tunnel benötigt werden. Hier führen wir Maßermittlungen, Absteckungen, Setzungsmessungen und baubegleitende Kontrollmessungen durch.
Bestandspläne werden zur Planung und späteren Abrechnungsgrundlage von Ingenieurbauwerken erstellt. Diese beinhalten unter anderem Leitungspläne, Belagsartenpläne und Massenermittlungspläne.